Festbedingungen
Anlage zu den Verträgen
12. Schönefelder Frühingsfest, am 4./5. Mai 2013
- Teilnahmebedingungen -
ABLAUF:
Der Veranstalter ist JEDERZEIT berechtigt den Ablauf der Veranstaltung im Sinne seiner Ansprüche zu ändern, anzupassen oder zu beenden.
ABNAHME DER STÄNDE:
Es werden nur die Geschäfte zugelassen, die sämtliche in dieser Anlage vereinbarten Bedingungen erfüllen. Bei Abnahmepflicht durch die Behörden ist diese vom Teilnehmer selbst zu beantragen und sicherzustellen.
AUFBAU, ANFAHRT, ABBAU:
Abhängig von Ihrer Aufbauzeit ist die Errichtung Ihres Standes so einzurichten, daß 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn alle Fahrzeuge das Veranstaltungsgelände zu verlassen haben. In Sonderfällen wie Großgeschäften ist der Aufbau am Vortag möglich. Bei Verspätung zur Aufbauzeit kann keine Rücksicht erfolgen.
Siehe auch – Weisungsrecht.
Der Veranstalter gibt die jeweilige Fläche zum Abbauen der Stände frei. Ansonsten dürfen die Flächen zum Reinigen, Entsorgen, Andienen und Abbau nur dann befahren werden, wenn sich keine Besucher mehr auf dem Gelände befinden.
Aufbau- und Befahrzeiten sind in der Regel 8 bis 10 Uhr an beiden Veranstaltungstagen.
BEFAHREN DES FESTGELÄNDES:
Das Festgelände darf nur mit Zustimmung des Veranstalters und nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.
ENTSORGUNG:
Jeder Teilnehmer ist für die Entsorgung von mitgebrachtem oder vor Ort erzeugtem Material selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt weder die Endreinigung noch die Entsorgung von anfallendem Abfall, gleich welcher Art. Bei verunreinigten Ständen kann der Veranstalter eine Strafgebühr auch nachträglich dem Teilnehmer auferlegen. Diese darf maximal die entstehenden Kosten der Reinigung der Standfläche erreichen (Aufwand / Müllkosten).
FEUERLÖSCHER:
Es sind betriebsbereite Feuerlöscheinrichtungen in ausreichender Anzahl entsprechend der Arbeitsstätten - Richtlinie in den Ständen bereitzuhalten, wo dies erforderlich ist.
GASFLASCHEN:
Bei der Verwendung von Druckgasflaschen sind die allgemein gültigen Vorschriften einzuhalten. Informationen zum Gebrauch von Gasflaschen erhalten Sie beim zuständigen Brandschutzamt.
GEMA:
Der Veranstalter übernimmt die Anmeldungsformalitäten von Musik / Künstlerauftritten bei der GEMA. Dafür ist dem Veranstalter 4 Wochen vor der Veranstaltung eine Liste mit „Titel, Künstler, Komponist, Zeit“ in Form eines druckbaren Dokumentes (per Email oder Post) zu übermitteln. Dies übersteigende Kosten gehen zu Lasten des Künstlers.
KAUTION:
Zu jedem gewerblichen Mietvertrag kann eine Kaution vorab fällig sein. Diese Kaution wird nach Abbau des Standes und erfolgter Reinigung zurückerstattet, wenn die Standfläche gereinigt und ohne Schäden verlassen wird. Die Kaution beträgt 25,00 € pro Stand. Generell wird die Kaution ebenfalls nicht zurückzuzahlen, wenn eine der Bestimmungen lt. Teilnehmerbedingungen nicht eingehalten wird.
KÜHL-, WOHN- UND PACKWAGEN:
Diese können nur außerhalb des Veranstaltungsgeländes bzw. auf ausgewiesenen Flächen geparkt werden.
LIEFERFAHRZEUGE:
Auf der Veranstaltungsfläche ist das Parken, Abstellen und Befahren der Fläche während der Veranstaltungszeit untersagt. Es dürfen ausschließlich Lieferfahrzeuge, die für den Verkauf von Lebensmittel notwendig sind, das Gelände befahren.
MUSIKERLAUBNIS:
Auf der gesamten Veranstaltungsfläche darf Musik nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter gespielt werden. Auch dann darf grundsätzlich nur der eigene Standplatz beschallt werden.
ÖFFNUNGSZEITEN:
Die im Mietvertrag ausgewiesenen Öffnungszeiten sind genau einzuhalten. Bei verspätetem Aufbau besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr, da die Fläche exklusiv reserviert wurde. Ein vorzeitiger Abbau ist ebenfalls untersagt.
PARKPLÄTZE:
Pro Stand ist nur ein Parkplatz für einen normalen PKW/Transporter vorgesehen. Diese dürfen nur mit vorliegender Parkerlaubnis befahren werden und werden zugewiesen. Zusätzliche Parkplätze nur auf Anfrage.
STÄNDE:
Zwischen den einzelnen Ständen gilt ein Sicherheitsabstand von jeweils 1 Meter. Dieser Bereich gehört nicht zur Standfläche und darf weder benutzt noch verstellt werden. Beachten Sie deshalb genau Ihre angeforderten Standmaße.
STVO:
Stets gilt beim Befahren des Veranstaltungsgeländes § 1, insbesondere Absatz 2 der STVO!
SAUBERKEIT:
Vor jedem Geschäft muß mindestens 1 Müllbehälter aufgestellt werden. Nach Ende der Veranstaltung müssen die Standfläche sowie die angrenzende Fläche gereinigt werden. Führen Sie bitte die entsprechenden Reinigungsmittel mit.
SICHERHEIT:
Der Veranstalter gewährt eine bedingte Sicherheit bezüglich des Veranstaltungsgeländes in der Nacht zwischen beiden Veranstaltungstagen durch eine Sicherheitsfirma. Dies ist jedoch keine Gewährleistung bezüglich Diebstahl oder Vandalismus. Hierfür haben Sie als Teilnehmer selbst zu sorgen.
SPEISEN UND GETRÄNKE:
Speisen und Getränke dürfen nur von den dazu zugelassenen gastronomischen Einrichtungen an Besucher verkauft werden. Mögliche Einzelanfragen sind im Vertrag schriftlich zu regeln. Davon ausgenommen ist der reine Selbstversorger der jeweiligen Teilnehmer und Ihrer Mitarbeiter.
STROMVERSORGUNG:
Grundlage für Ihren Stromanschluß ist die im Mietvertrag getroffene Vereinbarung über den Stromanschlußwert. Für den Anschluß an die vorhandenen, zugewiesenen Stromverteilerkästen und den Zustand der elektrotechnischen Anlage des Standes ist der Standbetreiber selbst verantwortlich. Es dürfen zu keiner Zeit elektrotechnische Anlagen und Geräte betrieben werden, welche die Sicherheit der Besucher, des Standpersonals oder der Stromversorgung selbst gefährden oder beschädigen können. Alle Stromkabel im Bereich der Besucher müssen eigenverantwortlich mit schweren, stolperfreien Matten abgedeckt werden, die der jeweilige Standbetreiber selber mitzuführen hat. Wichtig: Bitte bringen Sie lange Anschlußkabel mit! Der nächste Anschlußkasten kann bis zu 50 Meter entfernt sein.
STANDZUBEHÖR:
Der Veranstalter kann zu keiner Zeit Standmaterial, Tische, Stühle, Zelte und ähnliches zwischenlagern oder bereitstellen.
VEREINE:
Da bei Vereinen und gemeinnützig auftretenden Personen jegliche Standgebühr/Kaution entfällt, sind diese Vereine/Personen insbesondere dazu verpflichtet Ihre Standfläche optimal sauber zu präsentieren und zu hinterlassen.
VERSICHERUNGEN:
Bitte bringen Sie Ihre gültige Betriebshaftpflichtpolice zur Veranstaltung mit. Der Veranstalter hat lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen. Eine Diebstahl-, Feuer- oder Sturmversicherung besteht nicht!
WARE:
Nur die im Mietvertrag vereinbarten Waren dürfen verkauft bzw. angeboten werden.
WASSERANSCHLUß, WASSERABFLUß:
Die Versorgung der Stände mit Wasser bzw. die Entsorgung des Abwassers muss von den Standbetreibern selbst installiert werden. Auch das Abwasser darf ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abwasserkanäle bzw. Sammelbecken entsorgt werden. Alle Schläuche im Bereich der Besucher müssen mit schweren, stolperfreien Matten abgedeckt werden.
WEISUNGSRECHT:
Ebenso wie Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Feuerwehr und Polizei ist der Veranstalter weisungsberechtigt gegenüber allen Teilnehmern. Dafür setzt der Veranstalter Aufsichtspersonal ein. Diese Personen sind berechtigt, den Teilnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und können den Teilnehmer dazu auffordern, dies zu beseitigen/zu unterlassen. Der Teilnehmer hat auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen (z.B. Jugendschutzgesetz, STVO) selbst zu achten.
WERBUNG:
Zur Vermeidung von Wettbewerbskonflikten darf nur für im Teilnehmervertrag vereinbarte Produkte geworben werden.
WETTER:
Die Veranstaltung ist eine Freiluftveranstaltung. Bitte bedenken Sie deshalb die Wetter-Sicherheit Ihres Standes, insbesondere bezüglich Regen und Wind.
Änderungen vorbehalten.